Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat den jetzt vorgelegten Bericht der Justizministerkonferenz begrüßt. Die Justizminister der Länder hatten in dieser Woche einen Bericht vorgelegt, der u.a. fordert, dass Legal-Tech-Portale, die Rechtsdienstleistungen anbieten oder erbringen, von der Anwaltschaft betrieben werden müssen.
Der DAV vertritt in einer aktuell veröffentlichten Pressemitteilung den Standpunkt, dass, sobald eine individuelle rechtliche Prüfung und Beratung stattfindet, dies der Anwaltschaft vorbehalten sein müsse – allein aus Gründen der Qualitätssicherung und damit des Verbraucherschutzes.
Verbraucher könnten meist weder die Qualifikation eines “selbsternannten Rechtsberaters” noch die Qualität von dessen Leistung richtig einschätzen; durch die strengen Regeln sollten sie vor fehlerhafter Rechtsberatung geschützt werden. Dieses Schutzbedürfnis – und damit das Verbot nichtanwaltlicher Rechtsberatung – bestehe auch dann, wenn die Rechtsdienstleistung unter Einsatz von digitalen Systemen erfolge. Es dürfe keinen Rechtsdienstleistungsberuf unterhalb der Schwelle der Anwaltschaft geben, so der DAV.
Sofern der Bericht der Landesjustizminister jedoch vorschlägt, das Fremdkapitalverbot an Rechtsanwaltsgesellschaften zu lockern, um Investments in anwaltliche Legal-Tech-Angebote zu ermöglichen, sieht der DAV den Vorschlag jedoch kritisch: Das Verbot von reinen Kapitalbeteiligungen an Rechtsanwaltsgesellschaften sei zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit erforderlich.
Siehe auch: Justizminister der Länder beschließen Bericht zu Legal-Tech