“Kostenlos” Autofahren mit Widerrufsrecht.de

Kostenlos Autofahren, ist das möglich? widerrufsrecht.de ermöglicht Verbrauchern die Rückgabe Ihrer Autos gegen Rückzahlung des Kaufpreises, nicht nur Dieselfahrern.

Zahlreiche Leasing- und Autofinanzierungsverträge, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Dies hat zur Folge, dass Leasingnehmer und Autokäufer noch Jahre nach Vertragsabschluss ihre Verträge rückabwickeln können. Bereits mehrere Gerichte haben entschieden, dass fehlerhafte Autokreditverträge widerrufen werden können. Die Liste der betroffenen Autobanken, allem voran die VW Bank, BMW Bank, Audi Bank und Mercedes Bank, ist lang.

Das Legal Tech Start-Up widerrufsrecht.de unterstützt Verbraucher bei Widerruf und Rückabwicklung fehlerhafter Leasing- und Autokredit-Verträge. Hierzu zählen noch laufende, schon abgelöste sowie bereits gekündigte Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind.  Über die Plattform widerrufsrecht.de erhalten Verbraucher zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten ihres Falls, die durch einen Algorithmus erfolgt. Die Prüfung der Vertragsunterlagen übernehmen mit dem Start-Up kooperierenden Rechtsanwälte. Der Service für den Verbraucher ist dabei kostenfrei.

Im Interview mit dem Legal-Tech-Blog stellt Rechtsanwalt Marko Kloiber das Geschäftsmodell von widerrufsrecht.de näher vor.

LTB: Lieber Herr Kloiber, vielen Dank, dass Sie sich für ein Interview mit uns Zeit genommen haben. widerrufsrecht.de unterstützt Verbraucher bei dem Widerruf fehlerhafter Autokredit- und Leasingverträge. Wie ist diese Idee entstanden?

Marko Kloiber: Die Idee wurde vor einigen Jahren ausgerechnet in der „Bankenhauptstadt“ Frankfurt am Main geboren. Während meiner Beschäftigung in einer internationalen Wirtschaftskanzlei befasste ich mich intensiv mit der rechtlichen Prüfung von Verbraucherdarlehensverträgen. Dabei wurde mir das Ungleichgewicht unseres Rechtssystems sehr stark bewusst. Nicht alle Bürger haben denselben Zugang zum Recht, oft fehlen die finanziellen Mittel oder schlicht die erforderliche Information zur Durchsetzung der eigenen Rechte.

LTB: Können Sie uns einmal den Ablauf schildern, wenn ein Kunde seinen Autokredit mithilfe von widerrufsrecht.de widerrufen möchte?

Marko Kloiber: Der Kunde beantwortet über die Plattform innerhalb von 2 Minuten Fragen zu seinem Vertrag und erhält durch einen von uns entwickelten Algorithmus sofort eine kostenlose und unverbindlichen Ersteinschätzung seines Falls.

Anschließend kann er einem spezialisierten Partneranwalt die erforderlichen Vertragsunterlagen bequem in der persönlichen Servicewelt zur Verfügung stellen. Nach der kostenlosen und unverbindlichen Vorprüfung der Vertragsunterlagen durch unsere Partneranwälte, teilen wir dem Kunden die Erfolgsaussichten einer Rückabwicklung mit. Erst wenn der Verbraucher umfassend über die Höhe seiner Ansprüche informiert ist, entscheidet dieser, ob er per Klick über widerrufsrecht.de einen unserer spezialisierten Partneranwälte beauftragen möchte. Die mit uns kooperierenden Anwälte unterstützen den Mandanten dann bei der Durchsetzung seiner Rechte, bis hin zur Rückerstattung der an die Bank geleisteten Beträge. Die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant läuft dabei schnell und bequem über unsere Plattform. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital und der Kunde wird in Echtzeit auf dem Laufenden gehalten, eine Art „DHL-Sendungsverfolgung“ für den eigenen Widerrufsfall. Unser Service ist für den Kunden kostenfrei.

LTB: Was ist die Philosophie des Unternehmens? Welches Ziel verfolgt widerrufsrecht.de?

Marko Kloiber: Als Legal Tech Start-Up möchten wir Verbrauchern einen Zugang zum Recht ermöglichen und damit mehr Gerechtigkeit schaffen. widerrufsrecht.de ist eine Plattform, die Rechtssuchende und Rechtsanwälte zusammenbringt, eine „Brücke“ zwischen Verbraucher und Anwalt. Vor allem möchten wir Verbraucher über Ihre Rechte informieren, denn „Access to justice“ beginnt nach unserem Verständnis bereits mit dem Zugang zur rechtlich relevanten Information.

Wenn jemand nicht weiß, dass er seinen Darlehensvertrag widerrufen und sein Auto zurückgeben kann, dann wird er auch nicht auf die Idee kommen, in diesem Zusammenhang einen Anwalt aufzusuchen. Da nützt dem Verbraucher auch die beste Plattform mit den besten Anwälten wenig.

LTB: Sie arbeiten mit Anwälten zusammen. Wie kann widerrufsrecht.de Geld verdienen, wenn der Kunde/Mandant keine Kosten zu tragen hat? Wieso legen Sie Wert darauf, dass Ihr Service für Verbraucher kostenlos ist?

Marko Kloiber: Die regelmäßig hohen Streitwerte bei Widerrufsverfahren gehen mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten einher. Dieses Kostenrisiko hält Verbraucher oft von der Durchsetzung ihre Rechte gegen die großen Autobanken ab. Wenn wir uns zur Aufgabe machen, jedem Verbraucher in gleicher Weise Zugang zum Recht zu gewähren, dann darf unser Service nicht an die finanziellen Mittel des Einzelnen anknüpfen. Für uns ist der kostenlose Service daher nur konsequent.

Einnahmen generieren wir durch Erlöse aus der Bereitstellung einer selbst entwickelten Software, die unseren Partneranwälten eine effiziente Bearbeitung der Widerrufs-Fälle ermöglicht. Ein Win-Win-Win Situation für Mandant, Anwalt und Legal-Tech-Plattform.

LTB: Welche rechtlichen Folgen bringt der Widerruf eines Autokredits? Was kann der Kunde/Mandant erwarten?

Marko Kloiber: Da Verbraucherdarlehensvertrag und Kaufvertrag regelmäßig miteinander verbunden sind, wird nach dem Widerruf des Darlehensvertrages auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das Fahrzeug geht an die Bank zurück, diese muss die erhaltenen Zahlungen erstatten. Konkret heißt das, der Darlehens- bzw. Leasingnehmer darf das Auto zurückgeben und erhält im Gegenzug alle gezahlten Raten sowie die geleistete Anzahlung von der Bank zurück – selbst wenn der betroffene Vertrag bereits gekündigt oder abgelöst ist.

LTB: D.h. nicht nur Dieselfahrer haben die Möglichkeit ihr Auto loszuwerden?

Marko Kloiber: Das ist richtig. Der große Vorteil eines Autokredit-Widerrufs liegt darin, dass eine Abgasmanipulation nicht nachgewiesen werden muss. Vielmehr steht das Widerrufsrecht jedem Verbraucher zu, der im Rahmen seiner Autofinanzierung fehlerhaft belehrt worden ist. Dies gilt unabhängig davon, ob das finanzierte Fahrzeug ein Diesel oder ein Benziner ist.

LTB: Wie ist das Team von widerrufsrecht.de zusammengestellt?

Marko Kloiber: Wir sind ein Team von Juristen, Entwicklern, Designern, Marketingexperten und erfahrenen Gründern. Ich bin froh, dass sich die richtigen Leute gefunden haben, um die Idee zur Marktreife zu bringen. Wir wollen weiter wachsen und suchen weiter nach Verstärkung.

LTB: Wo wird widerrufsrecht.de in 1 Jahr bzw. in 3 Jahren sein?

Marko Kloiber: Wir möchten sehr vielen geschädigten Autobesitzern ihr Zugang zum Recht ermöglichen und werden unsere Legal Tech B2C-Plattform kontinuierlich weiterentwickeln. Wir lernen jeden Tag durch das Nutzerverhalten dazu. Die Pipeline für die Weiterentwicklung ist sehr gut gefüllt. Wir freuen uns auf das, was in der nächsten Zeit kommt.

LTB: Lieber Herr Kloiber, vielen Dank für das freundliche Gespräch und alles Gute für die Zukunft.