Fluggastrechte: Verfahren per Videokonferenz

Deutsche Gerichte kommen an ihre Grenzen, weil sie in den letzten Jahren immer mehr Verfahren zu Entschädigungsfällen bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen verhandeln müssen. Um den Ressourcenaufwand der Gerichte zu reduzieren, hat das AG Frankfurt a.M. am 20.12.2019 ein Pilotprojekt gestartet, bei dem ausgewählte Verfahren per Videokonferenz verhandelt werden. Das führende deutsche Fluggastrechteportal Flightright soll als erstes Legal-Tech-Unternehmen am Pilotprojekt teilnehmen.

Es gibt verschiedene Faktoren, warum die Zahl der Verfahren zu Fluggastrechten an deutschen Gerichten gestiegen ist: Flugchaos, uneinsichtige Airlines und auch besser informierte Verbraucher. Gerade kleinere Gerichte führt dies an ihre Kapazitätsgrenzen. Flightright ist an vielen Fluggastrechteverfahren beteiligt. Das Legal-Tech-Unternehmen ist deshalb daran interessiert, den Herausforderungen mit neuen Technologielösungen zu begegnen: “Video-Verhandlungen bringen mehrere Vorteile”, so Alexander Weishaupt, Rechtsexperte bei Flightright. “Mit ihnen kann die Prozessführung im Sinne aller Beteiligten beschleunigt werden. Wir als Fluggastrechteportal haben so die Chance, Verbraucheransprüche schneller zu verhandeln. In unseren Augen ist das Projekt des Amtsgerichts Frankfurt ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung der Justiz, den wir unterstützen sollten.”

Frank Richter, Vizepräsident des AG Frankfurt a.M., sieht im Pilotprojekt eine große Chance: “Justiz muss die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen. Wir freuen uns, dass wir beim Amtsgericht Frankfurt am Main als eines der ersten Gerichte in der Bundesrepublik für Fluggastrechteverfahren diese neuen Möglichkeiten der Zivilprozessordnung nutzen können.”

Gerichtsverfahren per Videokonferenz beschleunigen und vereinfachen damit die Verfahren nicht nur, sondern sie reduzieren zudem Reisezeit und -kosten. “Video-Verhandlungen sparen Zeit für alle Beteiligten, denn sie müssen nicht mehr ins Flugzeug, ins Auto oder in den Zug steigen, um persönlich zu erscheinen”, erläutert Richter. “Außerdem können sie qualitative Verbesserungen der Prozessführung bieten, denn nun können die sachbearbeitenden Rechtsanwälte persönlich ihre Verfahren vor Gericht vertreten, ohne Unterbevollmächtigte zu schicken.” Durch das reduzierte Reiseaufkommen der Prozessvertreter verringert sich
die CO2-Emission. In Zeiten der präsenten Klimadiskussion umso wichtiger.

Der Gesetzgeber hat bereits 2001 die Möglichkeit geschaffen, in Gerichtsverfahren Videokonferenztechnik einzusetzen. Geregelt ist diese Option in § 128a ZPO. Die Realisierung der digitalen Verfahren erfolgt mittels verschlüsselter Videotechnologie.