Kündigung? Mit simpleLEGAL Abfindungsansprüche checken

Von Mischa Peters — Der Kölner Rechtsanwalt Sascha Greier bietet seit Anfang des Jahres den Kanzleiservice simpleLEGAL an. Mit diesem Online-Service will der Legal-Tech-Gründer Arbeitnehmern schnell und einfach bei der kostenlosen Ermittlung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen helfen.

Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind häufig unwirksam. Und die große Mehrzahl aller Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich, bzw. der Zahlung einer Abfindung. Dennoch scheuen viele Arbeitnehmer den Gang zum Anwalt und vor Gericht. Über den kostenlosen Abfindungsrechner von simpleLEGAL (https://simplelegal.de/kuendigungsschutzklage/abfindungsrechner) können Arbeitnehmer nun innerhalb weniger Minuten nach Erhalt einer Kündigung erfahren, ob und in welcher Höhe realistische Aussichten auf Zahlung einer Abfindung bestehen. Nach der Online-Erstprüfung folgt eine kostenlose Beratung via E-Mail, Telefon oder WhatsApp durch einen Anwalt. So weiß der Arbeitnehmer i.d.R. innerhalb von 24 Stunden sicher, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung unter Berücksichtigung sämtlicher Sonderfälle sinnvoll ist und welche Kosten dabei anfallen

simpleLEGAL verbindet in einem Drei-Schritte-Prinzip jahrelange anwaltliche Erfahrung mit dem Einsatz von Technologie:

  1. Kostenlose Vorqualifizierung mittels Technologie (Abfindungsrechner)
  2. Kostenloses, persönliches Erstgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt
  3. Übernahme des Falls nur bei ausreichender Erfolgswahrscheinlichkeit

“Auch wenn die Problemstellungen bei kündigungsrechtlichen Streitigkeiten häufig gleichgelagert sind, ist letztlich jeder Fall einzigartig”, so Gründer Sascha Greier. “Deswegen haben wir bei simpleLEGAL einen Prozess mit der Garantie installiert, dass nur dann gegen eine Kündigung vorgegangen wird, wenn nach Vorprüfung auch gute Erfolgsaussichten auf Zahlung einer Abfindung bestehen.” Wichtig sei dabei maximale Transparenz für den Kunden. Werde eine Abfindung erzielt, seien ausschließlich die vorher mitgeteilten Gebühren zu zahlen. Die Anwaltsgebühren können i.d.R. aus der erhaltenen Abfindung gezahlt und in die Abfindungsverhandlungen mit eingepreist werden.

Eine Beteiligung an der Abfindung erfolgt bei simpleLEGAL, anders als bei anderen Anbietern, die i.d.R. als Inkassounternehmen auftreten, nicht. “Es ist die Arbeit, der soziale Besitzstand und die Abfindung des Arbeitnehmers”, stellt Greier klar. simpleLEGAL kaufe dem Arbeitnehmer seine Ansprüche auf eine Abfindung daher auch nicht ab. Der Anspruch von simpleLEGAL sei es, den Kunden zufrieden zu stellen und zu seinem Recht zu verhelfen. Dazu gehöre, den Kunden bis zu dem Zeitpunkt kostenlos zu begleiten, an dem er eine informierte Entscheidung in Kenntnis aller relevanten Punkte treffen kann. Für den gesamten Vorprozess ist übrigens keine Terminvereinbarung vor Ort erforderlich.

Legal Tech Blog — Nachgefragt
Sascha Greier, Gründer von simpleLEGAL, im Kurzinterview

LTB: Lieber Herr Greier, Sie arbeiten schon länger als Rechtsanwalt. Wie sind Sie zum Thema Legal Tech gekommen?

Greier: Ich bin bereits seit ca. 15 Jahren als Anwalt für Arbeitsrecht tätig. Als Mitgründer von www.anwaltnow.de und www.legaly.de habe ich zudem mit großem Interesse die neuen (Legal-Tech)-Inkasso-Portale im Bereich Arbeitsrecht/Kündigung auf dem Markt beobachtet, bei denen ein möglicher Abfindungsanspruch nach vorheriger Prüfung i.d.R. gegen eine Provision i.H.v. 1/3 der Abfindung abgekauft wird.

LTB: Diesen Geschäftsmodellen stehen Sie besonders kritisch gegenüber. Warum genau?

simpleLEGAL-Gründer Sascha Greier.

Greier: Für den Arbeitnehmer klingt das Ganze natürlich erst einmal positiv, da er kein Risiko trägt und zügig an eine Abfindungszahlung gelangen kann, ohne sich weiter mit der Sache zu beschäftigen. Da die Anbieter aber natürlich auch auf Gewinn aus sind – was ja vollkommen in Ordnung ist -, werden dort auch nur diejenigen Fälle angenommen, von denen man weiß, dass es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Abfindungszahlung kommt. Je höher die Abfindung, um so interessanter der Fall für den Anbieter. Hier sollte der Arbeitnehmer nun nicht blind vertrauen, sondern sehr genau hinschauen, damit er am Ende nicht schlechter steht, als er stehen würde, wenn er ohne Inkassodienstleister agiert.

Anders als bei den Flugentschädigungsfällen, wo es teils Jahre dauert, bis der Kunde zu seiner Entschädigungszahlung kommt (da die Airlines die Prozesse bewusst in die Länge ziehen), ist es bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage gesetzlich vorgeschrieben, dass innerhalb weniger Wochen ein Gerichtstermin vor dem Arbeitsgericht (Gütetermin) stattfindet. Nahezu alle Verfahren werden dort mit Vergleich beendet. Zudem muss der Arbeitnehmer im Arbeitsgerichtsverfahren keine Gerichtsgebühren vorab einzahlen. Im Falle einer Einigung sind nur die Kosten des eigenen Anwalts zu zahlen, Diese auch erst nach Abschluss des Verfahrens. Die Kosten werden also in der Regel aus der erhaltenen Abfindung gezahlt, was meist wenige Wochen nach der Kündigung der Fall ist.

LTB: Mal ganz konkret gefragt: Was kann der Arbeitnehmer denn sparen, wenn er nicht vorab Ansprüche abtritt? Kann man das anhand von Zahlen beispielhaft zeigen?

Greier: Am Ende liegen die Kosten des Arbeitnehmers für einen Rechtsanwalt meist deutlich unter der Provision, die er an das Inkassounternehmen zahlen würde.

Ein Beispiel: War der Arbeitnehmer z.B. seit fünf Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt und verdient 5.ooo € brutto/Monat, würde sich die Regelabfindung auf 12.500, – € belaufen (Faustformel: ½ Bruttomonatsgehalt/Beschäftigungsjahr). Die Kosten des Rechtsanwalts belaufen sich bei einem Vergleich auf 2.700 € (Streitwert sind 3 Bruttomonatsgehälter, daraus ergeben sich die gesetzlichen Gebühren), dem Kunden verbleiben von seiner Abfindung 9.800 €. Bei einer Inkassoprovision i.H.v. 33%-Anteil verbleiben 8.300 € beim Arbeitnehmer. Das sind 1.500 € weniger Abfindung. Und je höher das Gehalt und umso länger die Betriebszugehörigkeit, desto stärker verschiebt sich das Ganze, da die Rechtsanwaltsgebühren nicht linear, sondern degressiv steigen.

Es mag Fälle geben, in denen sich die Zwischenschaltung eines Inkassodienstleisters für den Arbeitnehmer lohnt, das sollte aber sehr genau geprüft werden, zumal die Anwaltskosten bei den Verhandlungen auch häufig in die Abfindung eingepreist werden können.

LTB: Und so sind Sie schließlich auf die Idee zur Gründung von simpleLEGAL gekommen?

Greier: Ja, diese Überlegungen waren letztlich ausschlaggebend, den Free-Legal-Service simpleLEGAL anzubieten. Wir richten uns ausschließlich an Verbraucher/Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben und sich unsicher sind, ob sie dagegen vorgehen sollen. Über simpleLEGAL kann jeder Arbeitnehmer nach Eingabe einiger Kerndaten in den Abfindungsrechner binnen 2 Minuten online erfahren, ob gute Aussichten auf eine Abfindung bestehen und ggf. in welcher Höhe. Anschließend gibt es ein kostenloses individuelles anwaltliches Gespräch mit dem Arbeitnehmer. Künftig wird es auch weitere Services für die Mandanten geben. Der Arbeitnehmer bekommt somit eine kostenlose anwaltliche Einschätzung bis zu dem Zeitpunkt, in dem er gut informiert entscheiden kann, ob er gegen die Kündigung vorgehen möchte und hat dabei eine 100-prozentige Kostentransparenz.

LTB: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Greier, und viel Erfolg für die Zukunft.