Legal Tech im Jurastudium – Eine Replik

von Daniel Mattig und Nico Kuhlmann

Im April veröffentlichen die Autoren einen Diskussionsbeitrag zur Reform der Juristenausbildung unter dem Titel „Legal Tech im Jurastudium – Lernen ohne Zukunft“ auf LTO. Hauptkritikpunkt des Beitrags war die Tatsache, dass die Reformer nicht berücksichtigen, dass die Digitalisierung zwangsläufig auch zu einer grundlegenden Veränderung der beruflichen Anforderungen für Juristen im 21. Jahrhundert führen wird. Darum wurden verschiedene Unterrichtskonzepte einzelner Universitäten vorgestellt und eine mögliche Implementierung in die deutsche Ausbildungsstruktur skizziert.

Nach der Veröffentlichung entfaltete sich eine angeregte Diskussion. Die Anmerkungen auf Twitter sind insgesamt interessiert und zustimmend, während die Bemerkungen auf Facebook eher ablehnende Züge haben. Die Beiträge in der Kommentarspalte auf LTO decken die verschiedensten Perspektiven ab und sind mittlerweile mehr als dreimal so lang wie der ursprüngliche Beitrag. Der Versuch, eine Diskussion anzustoßen, ist somit zur Zufriedenheit der Autoren vollumfänglich gelungen.

Die Autoren möchten mit diesem Beitrag auf die vier wesentlichen inhaltlichen Kritikpunkte aus der bisherigen Diskussion eingehen:

Das widerspricht sinnvoller Arbeitsteilung – Juristen sollen Jura machen!

Die Arbeitsteilung ist zu Recht ein wesentliches Element unserer kooperativen Berufswelt. Der Einwand greift aber aus zwei Gründen zu kurz.

Erstens setzt eine arbeitsteilige Welt voraus, dass man aktuelle Entwicklungen einordnen und auch mit Fachfremden zusammenarbeiten kann. Dies erfordert ein Grundverständnis der zunehmend digitalisierten Lebenssachverhalte und der maßgeblichen Terminologie. Ansonsten reden alle Spezialisten eloquent aneinander vorbei.

Zweitens wird sich auch die Art und Weise verändern, wie Rechtsdienstleistungen erbracht werden. Eine Gruppe junger Juristen und Programmierer hat beispielsweise im Rahmen des Hackathons der Berlin Legal Tech 2017 ein Tool namens „Contract Checker“ gebaut. Dieses analysiert automatisch auf Grundlage der Rechtsprechung, ob eine Schönheitsreparaturklausel in einem Mietvertrag rechtswidrig und damit unwirksam ist. Solche Programme können den Zugang zum Recht enorm verbessern. Die Erstellung dieser Programme setzt jedoch sowohl rechtliche Kenntnisse und ein entsprechendes Problembewusstsein als auch das Wissen über die Möglichkeiten und Grenzen digitaler Werkzeuge voraus.

Wenn wir juristische Dienstleistungen mit den Instrumenten des 21. Jahrhunderts erbringen wollen, müssen wir uns auch mit eben diesen Instrumenten beschäftigen. Andernfalls werden wir das enorme Potential und die einhergehenden Chancen der Digitalisierung nicht verwirklichen können.

Wenn überhaupt, dann wird es nur wenige Jobs geben, die diese Fähigkeiten voraussetzen!

Ganz im Gegenteil: Es wird vielmehr nur wenige Jobs geben, in denen diese Fähigkeiten gar keine Rolle spielen.

Ebenso wenig wie der Einzelanwalt in der globalisierten Welt kaum noch ohne Fremdsprachenkenntnisse auskommt, wird auch der Jurist in der digitalisierten Welt nicht mehr um diesbezügliche Grundkenntnisse herumkommen. Ebenso wie deshalb an fast allen deutschen Universitäten beispielsweise Lehrveranstaltungen zu „Englisch for Lawyers“ angeboten werden, sollten auch Kurse zu „Coding for Lawyers“ etabliert werden. Gefordert wurde wohlgemerkt auch keine radikale Abkehr von bestehenden Ausbildungsstrukturen. Es geht vielmehr darum, einzelne Unterrichtseinheiten zur Horizonterweiterung der Studierenden zu ergänzen.

Das ist doch alles noch reine Zukunftsmusik und dauert noch sehr lange!

Eine solche Argumentation verkennt sowohl die gegenwärtige Lebenswirklichkeit als auch den Sinn einer Berufsausbildung.

Jede Ausbildung sollte zukunftsbezogen sein und die grundlegenden Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die nicht nur am ersten Arbeitsarbeit, sondern nach Möglichkeit über das gesamte Berufsleben relevant sind. Wenn man – mit einigen Kommentatoren – die Juristerei als „Handwerk“ versteht, sollten wir doch auch auf einen möglichst vollen „Werkzeugkoffer“ bestehen. Besonders die Jurastudierenden stehen vor dem zusätzlichen Problem, dass die Berufsausbildung mit erstem und zweiten Staatsexamen sowie gegebenenfalls Doktorarbeit und Masterabschluss regelmäßig mehr als 10 Jahre dauert. Dies bedeutet, dass die Erstsemester, die dieses Jahr das Studium aufnehmen, auf ihren ersten Arbeitstag im Jahr 2027 vorbereitet werden müssen.

Darüber hinaus hat die Zukunft bereits begonnen. Allein der deutsche Markt umfasst 106 Unternehmen, die sich in verschiedener Art und Weise mit Legal Tech beschäftigen. Bereits seit 2012 bietet beispielsweise Smartlaw in Deutschland in Anlehnung an das Geschäftsmodell des 2001 gegründeten Unternehmens Legalzoom einen umfassenden Service für die Erstellung individualisierter Verträge und anderer Rechtsdokumente im Internet an und erspart den Nutzern damit den Gang zum Anwalt. Das Unternehmen LawGeex überprüft und erteilt die Freigabe von Verträgen automatisiert durch Rückgriff auf eine Datenbank und die Anwendung vorher festgelegter Kriterien. Schließlich ist der weltweit quantitativ größte Streitbeileger kein staatliches Justizsystem mehr, sondern die private Plattform Modria, die online durchschnittlich 60 Millionen Streitigkeiten im Jahr beilegt. Diese Beispiele verdeutlichen, dass es sich keineswegs um ein fernes Zukunftsthema handelt.

Wer eine Anpassung der Ausbildung fordert, sollte eine Vorstellung davon haben, wie die Zukunft aussehen wird!

Korrekt. Jedoch kann nicht jeder Beitrag zu Legal Tech erneut die gesamte Diskussion über die Zukunft der Rechtsbranche zusammenzufassen. Dem interessierten Leser seien daher – neben den diversen Hyperlinks im ursprünglichen Beitrag – die folgenden Studien empfohlen:

Zudem erscheint gerade die zweite Auflage des Klassikers von Richard Susskind “Tomorrow’s Lawyers: An Introduction to Your Future“. Die erste Auflage dieses internationalen Bestsellers wurde in drei Teilen ausführlich auf diesem Blog vorgestellt (Teil I, Teil II, Teil III). Aus allen diesen Beiträgen ergibt sich ein umfassender Überblick über die anstehenden Veränderungen.

Aber natürlich nehmen die Autoren nicht für sich in Anspruch, voraussagen zu können, wie die Rechtsbranche konkret in der Zukunft in ihren Einzelheiten aussehen wird. Das kann selbstverständlich niemand. Allerdings ist es äußerst wahrscheinlich, dass die Digitalisierung, wie es sich auch für andere Märkte beobachten lässt, einen enormen Einfluss auf die anstehenden Entwicklungen haben wird. Darauf sollte die nächste Generation von Studierenden vorbereitet werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.