Was wir uns für den Rechtsmarkt im Jahr 2019 wünschen

von Jonas Siglmüller und Paul Schirmer

Der Jahreswechsel ist bekanntlich Zeit für gute Vorsätze und Ziele im kommenden Jahr. Wir haben unsere Pläne für 2019 in einen Topf geworfen und stellen unsere sieben Wünsche für Schlagzeilen, die den Rechtsmarkt im neuen Jahr voranbringen würden, vor.

1. Bund und Länder bringen offizielles git Repository für Gesetze und Verordnungen an den Start

Git ist ein bei Entwicklern weit verbreiteter Versionierungsstandard. Diese Vorteile nutzen Bund und Länder jetzt für den gesamten Veröffentlichungsprozess von Gesetzen. Damit wird jede Gesetzesänderung als Revision (commit) mittels eines Hashes versehen, der auf dem vollständigen Verlauf, welcher zu dieser Änderung geführt hat, basiert. Damit kann die Versionsgeschichte nachträglich nicht manipuliert werden, es gibt eine offiziell gültige Online-Fassung von Gesetzen und die Entstehungsgeschichte von Normen ist öffentlich für jeden zugänglich.

2. Entscheidungen aller Gerichte werden anonymisiert veröffentlicht

Alle Welt spricht von Künstlicher Intelligenz (KI) und auch der deutsche Rechtsmarkt arbeitet in verschiedenen Projekten an den Möglichkeiten automatisierter Entscheidungsfindung. Das größte Hemmnis dabei – die fehlenden Trainingsdaten, mit denen jeder Algorithmus in dem Bereich weiter verbessert wird – wurde vom Gesetzgeber nun erkannt und beseitigt. Ab sofort werden alle Entscheidungen deutscher Gerichte vollautomatisch anonymisiert und über eine zentrale Plattform im Volltext veröffentlicht. Von dort können sie auch mittels einer REST-API von Entwicklern ausgelesen werden.

3. Erste Vollzeit Professur für Legal Tech an einer juristischen Fakultät

Oft wurde es gefordert und nun ist es Realität: Die erste deutsche juristische Fakultät richtet eine Vollzeitprofessur für Legal Tech ein. Mithilfe von namenhaften Partnern aus der juristischen Praxis sollen nun die mittel- und langfristigen durch die Digitalisierung hervorgerufenen Veränderungen des Rechtsmarkts untersucht werden und Vorschläge entwickelt werden, wie sich die juristische Ausbildung an diese Veränderungen anpassen muss. Dazu der Dekan der Fakultät: „Durch unseren neuen Lehrstuhl für Legal Tech haben wir uns für die Zukunft sehr gut aufgestellt und können so auch für die nächsten Jahre sicherstellen, dass wir die absoluten Toptalente für unsere Universität gewinnen und ausbilden können.“

4. beA 2.0: endlich klappt es wirklich

Die Bundesrechtsanwaltskammer reagiert auf die heftige und breite Kritik an dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Die Verantwortlichen entschließen sich dazu, das System von Grund auf neu zu denken und zu entwickeln. Betraut werden eine interdisziplinär aufgestellte Expertenkommission aus Juristen, Softwarearchitekten, Prozessanalysten und Kommunikationsexperten, die Entwicklung übernimmt eine in Deutschland ansässige Webagentur. Hauptaugenmerk soll eine Überarbeitung des Benutzer- und Rollenkonzepts, eine unkomplizierte Anbindung an Kanzleisoftware, verbessertes UX-Design, die Nutzung über das Smartphone und eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sein.

5. Neuer Gesetzentwurf zur Deregulierung des Anwaltsmarkts: Fremdbesitzerverbot wird gelockert

Investitionen im Legal Tech Bereich werden maßgeblich durch BRAO § 59e Abs. 1 S. 1 behindert, welcher lautet: „Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft können nur Rechtsanwälte und Angehörige der in § 59a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Berufe sein.“ Der Gesetzgeber ist bei der Ausgestaltung dieser Vorschrift seiner Konzeption der Rechtsanwalts-GmbH als reine Berufsausübungsgesellschaft gefolgt. Dass die verschiedenen Herausforderungen an den Rechtsmarkt nur bei einer Zusammenarbeit mehrerer Professionen – u. a. Software- und Prozessspezialisten – gelöst werden können, hat der Gesetzgeber mittlerweile berücksichtigt und ermöglicht es dank der geplanten BRAO-Novelle künftig auch Angehörigen anderer Berufsfelder, Gesellschafter einer Anwalts-GmbH zu werden.

6. Erste interdisziplinäre Startup-Kanzlei gegründet

Fünf Senior Associates aus Großkanzleien haben den Schritt gewagt und eine Startup-Kanzlei gegründet. Mit von vornherein digitalen Prozessen und einem interdisziplinären Team machen Sie den ganz großen Kanzleien echte Konkurrenz. „Durch einen starken Fokus auf die Mandantenbedürfnisse und einem konsequenten digitalen Ansatz gelingt es uns, einen echten Mehrwert für unsere Mandanten zu schaffen“, so der frisch gebackene Managing Partner.