Die Leipziger Kanzlei KTR hat den “Soldan Kanzlei-Gründerpreis” verliehen bekommen. Der Wettbewerb prämiert Kanzleien, die sich in den Jahren 2014 bis 2016 mit einem herausragenden Konzept gegründet haben und sich seither in der täglichen Praxis etablieren konnten. Die beiden Gründer Kilian Springer und Tim Schneidewind durften den ersten Preis im Rahmen der 6. Hannoverschen Anwaltskonferenz am 11.10.2018 entgegennehmen.
Die Kanzlei KTR wurde im Jahr 2015 gegründet und vertritt mit ihrer Spezialisierung auf Wettbewerbs-, Marken und Urheberrecht, IT- und Datenschutzrecht sowie Gründungsthemen und Arbeitsrecht vor allem junge Unternehmen, Start-ups und Freiberufler. Aus Ihrer eigenen Gründungserfahrung können die beiden Gründer sich besonders in die Situation junger Unternehmen hereinversetzen und diesen auf ihrem Weg helfen. Mit ihren eigenen Strukturen wie der digitalen Arbeitsweise, Legal-Tech-Anwendungen und New-Work-Ansätzen sind sie die idealen Berater von digitalen Unternehmen und Start-ups.
Die eng verzahnte und kreative Zusammenarbeit im Team, das mittlerweile um eine Rechtsfachwirtin und eine angestellte Anwältin erweitert wurde, spiegelt sich in den Räumlichkeiten der Kanzlei wider. Statt sich von Bürowänden trennen zu lassen, arbeiten die Teammitglieder gemeinsam in einer lichtdurchfluteten Kunstgalerie mit wechselnden Ausstellungen. Der Mandant wird nicht durch einen Empfangstresen von den Rechtsanwälten ferngehalten, sondern betritt mit der Galerie den unmittelbaren Arbeitsort, wodurch Transparenz und Offenheit der Kanzlei vermittelt wird. Durch den Kunstraum trägt die Kanzlei zur Leipziger Kulturszene bei und ist Begegnungsstätte für Kunst, Kultur und Wirtschaft.
Hintergrund:
Mit dem “Soldan Kanzlei-Gründerpreis” werden alle zwei Jahre Kanzleien von der Hans Soldan GmbH, dem Deutschen Anwaltverein/Forum Junge Anwaltschaft, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) honoriert, deren innovatives und durchdachtes Konzept dem neuen juristischen Nachwuchs als Vorbild dienen soll.