Von Mischa Peters — Im Zuge der Auswirkungen der Corona-Krise haben sich Vertreter mehrerer Legal-Tech-Unternehmen und -Kanzleien unter dem Label “Adhoc-Initiative Legal Tech” mit einem Offenen Brief an die Justizminister der Länder sowie die Präsidenten der Land-und Amtsgerichte gewendet und sofortige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Justiz vorgeschlagen. Insbesondere regt die Initiative an, die verstärkt Möglichkeiten der § 495a ZPO (Streitwert unter 600 €) und §128a ZPO (Verhandlung im Wege der Bild-und Tonübertragung) zu nutzen.
Die Corona-Krise stellt eine besondere Herausforderung dar – auch für die Justiz. Die Verfasser des Offenen Briefs um die Legal-Tech-Gründer Dr. Daniel Halmar (Lexfox – wenigermiete.de) und Dr. Philipp Kadelbach (Flightright) sowie Legal-Tech-Experte Markus Hartung (Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft) haben daher Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Justiz angemahnt.
Konkret fordern sie von den Adressaten des Briefs dafür Sorge zu tragen, dass zum einen ab sofort mündliche Verhandlungen nur noch in absoluten Notfällen anberaumt werden und Richter – soweit möglich -flächendeckend die Möglichkeiten nach § 495a ZPO (Streitwert unter 600 €) nutzen. Zum anderen sollen Richter so schnell wie möglich flächendeckend die Möglichkeiten der Verhandlung im Wege der Bild-und Tonübertragung nutzen (§128a ZPO) -und (im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit)dazu ermutigt werden, auf diese Alternativlösung auszuweichen. Um dies zu ermöglichen, wünschen sich die Initiatoren” die Zurverfügungstellung von Mitteln, damit die Justiz ihrer Aufgabe nachkommen kann”.
Mit § 128a ZPO bestehe bereits seit 2013 die gesetzliche Grundlage für Verhandlungen im Wege der Bild-und Tonübertragung. Das AG Frankfurt a.M. hat im Dezember 2019 ein Pilotprojekt gestartet, bei dem seither ausgewählte Verfahren per Videokonferenz verhandelt werden. Flightright ist als Legal-Tech-Unternehmen am Pilotprojekt beteiligt. Das Fazit nach den ersten Monaten sei auch auf Seiten des Gerichts positiv, heißt es in dem Offenen Brief weiter. Die Nutzung “dieser zeitgemäßen Verfahrensart” sei aber noch nicht weit verbreitet. Es fehle den Gerichten an technischer Ausstattung und/oder der Richter-/Anwaltschaft an der Bereitschaft zur Nutzung. So habe kein einziger Amtsrichter den beispielsweise von LexFox (wenigermiete.de) seit mehr als einem Jahr bei Amtsgerichten in ganz Deutschland standardmäßig gestellten Anträgen nach § 128a ZPO stattgegeben. An der technischen Ausrüstung scheitert es dabei nicht immer.
Die Adhoc-Initiative empfiehlt zudem “zu prüfen, ob in Zeiten der Krise nicht auch ZPO-konform und pragmatisch auf Cloud-basierte kostenlose Standardsoftware ausgewichen werden kann”. Es stehe inzwischen auch Video-Software zur Verfügung, die aus Deutschland komme und mit den Vorgaben der DSGVO übereinstimme. Das gleiche gelte für Software, über die – ebenfalls unter Beachtung der DSGVO – Dokumente ausgetauscht werden könnten. Dabei könne bestehende Hardware (Laptop/Tablet/Phone) zum Einsatz kommen.
Linkhinweis:
Den Offenen Brief in voller Länge finden Sie hier.
Die Initiatoren der Adhoc-Initiative Legal Tech:
Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft
helpcheck GmbH
Flightright GmbH
Financialright GmbH
LexFox GmbH (wenigermiete.de)
JBB Rechtsanwälte
Mauser Rechtsanwälte