Nachdem das OLG Braunschweig heute die von myRight im Zusammenhang mit dem Abgasskandal angestrengte Musterklage gegen den VW-Konzern abgewiesen hat, ist der Weg ist frei für die Revision zum BGH. Die myRight-Musterklage wird damit voraussichtlich das erste Verfahren gegen VW sein, das in Sachen Dieselgate durch den BGH entschieden wird. Das Verfahren hat damit grundsätzliche Bedeutung nicht nur für die myRight-Sammelklagen im Abgasskandal, sondern auch für die insgesamt 2,6 Mio. betroffenen Dieselfahrer in Deutschland.
Das OLG Braunschweig hat in seinem heutigen klageabweisenden Urteil die Revision zugelassen und somit den Weg in die letzte Instanz frei gegeben. Damit ist für myRight ein wichtiger Meilenstein in der rechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals erreicht. “myRight steht jetzt gegen VW im Finale beim BGH, das ist ein überragender Erfolg für unser junges Unternehmen”, sagte myRight-Gründer Jan-Eike Andresen nach der Urteilsverkündung.
Die abschließende Entscheidung über Schadensersatz im Abgasskandal liegt alleine beim BGH, der unabhängig von den Vorinstanzen entscheidet. Allerdings geht es in der myRight-Musterklage gegen VW neben dem Vorwurf des Betrugs und der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung auch wesentlich um den Verstoß gegen europäische Zulassungs- und Umweltschutzvorschriften, daher könnte der BGH als letztinstanzliches nationales Gericht zuvor den EuGH anrufen und um Vorabentscheidung bitten. Dann läge es am EuGH zu entscheiden, ob, wie von myRight gefordert, VW bereits wegen des Verstoßes gegen diese europäischen Zulassungs- und Umweltschutzvorschriften zum Schadensersatz verpflichtet ist.
“VW sitzt in der Zwickmühle”, sagt myRight-Gründer Jan-Eike Andresen, “solange die myRight-Musterklage vor dem BGH verhandelt wird, beschränkt sich die mögliche Schadensersatzpflicht von VW auf die 2,6 Mio. in Deutschland verkauften Autos. Geht das Verfahren allerdings zum EuGH, erstreckt sich die Schadensersatzpflicht auf potenziell alle in der EU verkauften Schummeldiesel. Aus Sicht von VW dürften beide Optionen dramatisch schlecht sein, wobei die Verurteilung durch den BGH noch die wirtschaftlich angenehmste sein dürfte”, so Andresen. myRight fordert von VW die Erstattung der gezahlten Kaufpreise gegen Rückgabe der Schummeldiesel.
myRight hat bis heute insgesamt knapp 45.000 Ansprüche von Dieselfahrern in Sammelklagen vor die Gerichte in Deutschland gebracht. Zuletzt hat das LG Krefeld am 13.2.2019 einen solchen Anspruch in einem myRight-Verfahren bejaht (Az. 2 O 313/17). Auch das OLG Köln hat am 3.1.2019 den Anspruch eines VW-Kunden auf Kaufpreisrückzahlung bestätigt (Beschluss v. 3.1.2019, Az. 18 U 70/18); LG und OLG in Braunschweig lehnen solche Ansprüche ab. Besonders streitig ist in den Klagen im Abgasskandal, ob der Kaufpreis vollständig zurückzuzahlen oder ein Abzug für die Nutzung des Fahrzeugs zu machen ist. Traditionell nehmen die Gerichte in Deutschland einen solchen Abzug für die Nutzung vor. Nach Ansicht von myRight profitiert hiervon jedoch einseitig VW, da dem Konzern somit ein weiterer Anreiz geschaffen ist, Klagen bis zum Erreichen der Altersgrenze der Fahrzeuge zu verzögern.
Die myRight-Verfahren sind noch rechtshängig und nicht rechtskräftig entschieden. myRight übernimmt für seine Kunden das vollständige Prozesskostenrisiko. Im Gegenzug bekommt das Legal-Tech-Startup eine Erfolgsprovision i.H.v. 35 % inkl. MwSt. auf den Nettogewinn des Kunden. Anders als bei der Musterfeststellungsklage bekommen myRight-Kunden bei Verurteilung von VW unmittelbar Geld ausgezahlt und müssen nicht den Weg über eine individuelle Anschlussklage mit weiteren Kostenrisiken gehen.
Lesen Sie im Legal Tech Blog auch das Interview mit Jan-Eike Andresen:
Zugang zu Recht und Gerechtigkeit: myRight als “Legal Companion”