Rote Ampel übersehen, zu schnell, Handy am Ohr? Geblitzt.de ermöglicht kostenfreies Vorgehen gegen Bußgelder

Von Mischa Peters

Legal-Tech-Software und Prozessfinanzierung – so lautet verkürzt die Erfolgsformel der Coduka GmbH. Mit Geblitzt.de bietet das Legal-Tech-Unternehmen online einen Service an, mit dessen Hilfe Bußgeldvorwürfe aus dem Straßenverkehr überprüft werden können. Dabei arbeitet das Startup mit Anwälten zusammen, die gegen das Bußgeldverfahren vorgehen und die gegen die Kunden erhobenen Vorwürfe prüfen. Dabei greifen die Anwälte auf eine von Geblitzt.de entwickelte Software zurück, die eine effizientere Bearbeitung ermöglicht. Mit den Erlösen, die aus der Bereitstellung dieser Software erzielt werden, tritt Geblitzt.de als Prozessfinanzierer für seine Kunden auf. Geschäftsführer Jan Ginhold erläutert im Interview mit dem Legal Tech Blog das Geschäftsmodell der Coduka GmbH.

LTB: Hallo Herr Ginhold, schön, dass Sie sich die Zeit nehmen für dieses Interview. Sie haben im Jahr 2013 die heutige Coduka GmbH gegründet, die seitdem den Service Geblitzt.de betreibt. Wie sind Sie damals auf die Idee gekommen, eine solche Dienstleistung über das Internet anzubieten? Gab es vielleicht sogar eigene schlechte Erfahrungen mit der Thematik “Knöllchen”?

Ginhold: Persönlich nicht. Das liegt allerdings daran, dass ich selbst gar keinen Führerschein besitze – also in etwa wie ein Gastwirt, der keinen Alkohol trinkt (lacht). Aber es gab immer mal wieder Bekannte, die sich sehr über ihren Bußgeldbescheid gewundert haben. Warum Post von der Bußgeldstelle, wenn man nach eigenem Ermessen gar nicht zu schnell gefahren ist? So etwas gibt es. Nur lohnt sich für ein vergleichsweise geringeres Bußgeld nicht gleich ein teurer Anwalt. Den kann sich zudem nicht jeder leisten. Ein Baustein von mehreren für die Idee, dem Verbraucher einen kostenfreien Zugang zu Rechtsberatung zu ermöglichen.

LTB: Sie arbeiten mit Anwälten zusammen. Erklären Sie uns doch einmal kurz, wie das Geschäftsmodell von Geblitzt.de funktioniert.

[Jan Ginhold, Geschäftsführer Coduka GmbH.]

Ginhold: Wir überprüfen Bußgeldvorwürfe in Fällen von potenziellen Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- oder Mobiltelefonverstößen. Dabei kooperieren wir mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Fachanwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Diese können die Fälle aufgrund einer von uns entwickelten Software effizienter bearbeiten. Die Erlöse, die wir aus der Bereitstellung der Software erzielen, ermöglichen es uns als Prozessfinanzierer für unsere Kunden tätig zu werden.

Das bedeutet, wir lassen jeden Bußgeldvorwurf auf Basis der Ermittlungsakte kostenfrei überprüfen. Auch bei einer Einschätzung der Erfolgsaussicht unterstützt die Anwälte unsere Software. Je nach Bewertung des Falls finanzieren wir auch das weitere Verfahren. Für die Kosten kommt entweder die Rechtschutzversicherung auf oder – im Falle eines gewonnenen Verfahrens – der Staat.

LTB: Wie ist das Team von Geblitzt.de zusammengestellt?

Ginhold: Wir sind klassisch aufgestellt. Das Besondere aber: Von Verwaltung und IT über Marketing PR und Produktmanagement bis hin zum Service Center – bei uns kann sich jeder in den Diskurs einbringen und seinen Beitrag leisten, auch bei wichtigen Entscheidungen der Geschäftsführung. Nur wenn alle auf Augenhöhe zusammenarbeiten, ist der gemeinsame Erfolg garantiert.

LTB: Können Sie uns einmal den “normalen” Ablauf schildern, wenn ein Kunde mithilfe von Geblitzt.de etwa einen Bußgeldbescheid anfechten lassen möchte?

Ginhold: Hat der Betroffene Post von der Bußgeldstelle erhalten, meldet er sich bei uns an. Danach erhält der Kunde eine anwaltliche Vollmacht, die unterschrieben und zusammen mit der Kopie des jeweiligen Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides an uns zu übermitteln ist.

Im nächsten Schritt legt der beauftragte Anwalt Einspruch ein und prüft die Bußgeldvorwürfe auf Basis der angeforderten Ermittlungsakte. Bei guten Aussichten auf Gewinn des Verfahrens wird der Mandant weiterhin vertreten. Alle anfallenden Kosten werden durch Geblitzt.de oder die Rechtsschutzversicherung des Kunden übernommen. Bestehen keine Aussichten auf Einstellung des Verfahrens, gibt es dennoch die Möglichkeit einen Vergleich zu erzielen. Die Inanspruchnahme dieser Option wird nicht durch unsere Nutzungsbedingungen abgedeckt, aber der Kunde kann sich auf eigene Kosten oder mithilfe seiner Rechtsschutzversicherung weiterhin durch den Anwalt vertreten lassen. Wird das Verfahren gewonnen, trägt der Staat alle Kosten.

LTB: Wie lässt sich mit Geblitzt.de Geld verdienen, wenn der Kunde/Mandant keine Kosten zu tragen hat?

Ginhold: Wir finanzieren uns durch die Erlöse aus Lizenzen der bereits erwähnten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle schneller und effizienter bearbeiten können.

LTB: Hat Geblitzt.de einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern? Und wenn ja, worin liegt der?

Ginhold: Als Prozessfinanzier haben wir den entscheidenden Vorteil, dass unser Service nicht nur schnell und kompetent, sondern auch kostenfrei ist.

LTB: Sie werben auf Ihrer Internetseite damit, das größte Portal zur Prüfung von Bußgeldvorwürfen aus dem Straßenverkehr zu sein. Was hat Geblitzt.de zu dieser Position verholfen?

Ginhold: Wir liefern eine professionelle Dienstleistung ab, zu der jeder kostenfreien Online-Zugang hat. Dabei werden zwischen 12 und 15 % der betreuten Fälle eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Somit sind wir ein Pionier auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung mit Hilfe des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen. Diesbezüglich heißt es, stets am Puls der Zeit zu bleiben. Daher unterstützen wir auch finanziell die Legal Tech Forschungsstelle der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.

LTB: Gibt es bestimmte Personengruppen, die Geblitzt.de eher nutzen als andere? Wie sieht es aus mit Unterschieden im Hinblick auf das Alter und Geschlecht der Kunden?

Ginhold: Zu uns kommen Menschen aus allen Schichten. Dabei ist der Anteil der Männer mit 87% erwartungsgemäß hoch. Daran arbeiten wir noch (lacht). Das Alter der Personen, die sich auf Geblitzt.de anmelden, liegt in über 60% der Fälle zwischen 25 und 44 Jahren.

LTB: Wie hat sich Ihre Arbeit im Laufe der Zeit verändert. Wo konnten Sie von früheren Entwicklungsstufen lernen?

Ginhold: Was uns bei den Ergebnissen der Überprüfung von Bußgeldvorwürfen aufgefallen ist – nicht die Technik, sondern die Menschen, die diese bedienen, machen in der Regel die Fehler. Will heißen: Die Blitzer wurden nicht regelmäßig gewartet, nicht ordnungsgemäß geeicht, falsch positioniert … – die Liste ist endlos.

LTB: Wie sieht die Zukunft aus für Geblitzt.de? Wo wollen Sie mittelfristig stehen?

Ginhold: Wir möchten natürlich, dass die Marke Geblitzt.de weiterhin in aller Munde ist. Zudem sind ähnliche Produkte in Planung, mit denen wir Verbrauchern auch in anderen Bereichen des Lebens die Möglichkeit eines einfachen, schnellen und kostenfreien Zugangs zu Rechtsdienstleistungen gewähren.

LTB: Herzlichen Dank für das Gespräch, Herr Ginhold, und viel Erfolg für Ihre Projekte!