CLARIUS.LEGAL: Legal Outsourcing und Legal Tech einzeln und in Kombination

Von Mischa Peters

CLARIUS.LEGAL bietet Legal Outsourcing und Legal Tech aus einer Hand. Im Interview mit dem Legal Tech Blog erklärt Gründer Dr. Ernst Georg Berger, warum man sich bei CLARIUS.LEGAL als externe in-house Kanzlei versteht und auf welche Art Mandanten exakt so unterstützt werden können, wie es ihre Situation erfordert: Vollzeit oder Teilzeit, in-house oder extern, mit oder ohne Legal Tech.

LTB: Lieber Herr Dr. Berger, auf der Homepage von CLARIUS.LEGAL heißt es: “Der Anbieter für Legal Outsourcing und Legal Tech aus einer Hand”: Was steckt hinter dieser Botschaft? Was können potenzielle Kunden von CLARIUS.LEGAL erwarten, welche Dienstleistung(en) bietet CLARIUS.LEGAL an?

Dr. Ernst Georg Berger: CLARIUS.LEGAL bietet sowohl Legal Outsourcing als auch Legal Tech an, so erreichen wir Kosteneffizienz für unsere Mandanten. Im Bereich Legal Outsourcing stellen wir kompetentes juristisches Personal bereit – durch unsere flexible Arbeitsweise steht immer ein Mitarbeiter mit Fallkenntnis zur Verfügung. Das sorgt für Planbarkeit bei Kosten und Ressourcen. Und der Einsatz von Legal Tech verschlankt das Erfassen der Eckdaten und merzt mögliche Flüchtigkeitsfehler aus.

Somit sind Legal Outsourcing und Legal Tech einzeln und in Kombination das Herzstück der CLARIUS.LEGAL-Services: Wir verstehen uns als externe in-house Kanzlei und unterstützen unsere Mandanten genau so, wie es ihre Situation erfordert: Vollzeit oder Teilzeit, in-house oder extern, mit oder ohne Legal Tech.

LTB: Wann und wie ist die Idee zu CLARIUS.LEGAL entstanden? Gibt es eine Geschichte, die hinter dem Gründungsprozess steht?

Berger: Ich war bis 2015 Partner einer angelsächsischen Kanzlei. Das Management hat uns zu der Zeit immer wieder mit der These konfrontiert, dass das Ende der Anwaltskanzlei, wie wir sie bisher kannten, gekommen sei. Dann habe ich angefangen, mich damit zu beschäftigen. Und in der Tat gibt es ja gerade aus dem angelsächsischen Umfeld kommend eine Reihe an Legal Service Providern. Da habe ich gedacht: Das kann ich besser.

Deswegen habe ich CLARIUS.LEGAL auch als echte Anwaltskanzlei aufgesetzt. Das hat zwar den Nachteil, dass wir dem sogenannten Fremdfinanzierungsverbot unterliegen – also keine Investoren aufnehmen können – aber es passt viel besser zum deutschen Markt, der zwar Innovation erwartet, aber gleichzeitig Verlässlichkeit voraussetzt. Und das können wir damit liefern.

[Vorstand und Gründer der CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsaktiengesellschaft – Dr. Ernst Georg Berger.]

LTB: Kurz zur personellen Situation: Wer sind die Gründer und wie ist das Team von CLARIUS.LEGAL derzeit aufgestellt?

Berger: 2015 CLARIUS.LEGAL habe ich gegründet, um eine ganz andere Lösung für Mandanten anzubieten: nicht die klassische Kanzlei mit ihren hohen Stundensätzen, sondern ein dynamisches, neues Modell des Legal Service Providers mit Fixpreisen und flexibler Bereitstellung von Ressourcen anstelle von Personal.

Wir haben jetzt fast 20 Mitarbeiter bei CLARIUS.LEGAL an den Standorten Hamburg und Frankfurt a.M. Und wir wollen weiter wachsen. Dabei suchen wir Juristinnen und Juristen, die insbesondere auch über In-house-Erfahrung verfügen und ausdrücklich suchen wir Informationsjuristen, die ganz hervorragend zu unserem Ansatz der Verbindung von juristischer Beratung und Legal Tech passen.

LTB: Die Palette der von CLARIUS.LEGAL angebotenen Produkte ist umfassend. Sie reicht von In-House Support und Legal Outsourcing über Trust Services und Legal Housekeeping bis hin zu Due Diligence Services und Compliance Outsourcing. Wo liegen die Schwerpunkte, was ist das Kerngeschäft von CLARIUS.LEGAL?

Berger: Legal Outsourcing und Legal Tech sind unser übergeordneter Schwerpunkt – hier sehen wir die größten Optimierungspotenziale für unsere Mandanten.

Inhaltlich sind wir breit aufgestellt, konzentrieren uns aber hauptsächlich auf die Bereiche Compliance- und Datenschutz-Support. Wir unterstützen unsere Mandanten beispielsweise in der Vorbereitung auf die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern, die 2021 in Kraft treten soll. Im letzten Jahr haben wir uns außerdem viel mit der Umsetzung der Regelungen der DSGVO beschäftigt.

Aktuell rückt das Thema Geschäftsgeheimnisschutz in den Fokus. Hier können wir unsere Kompetenzen zusammenführen: Wir können mit Legal Tech die relevanten Dokumente analysieren und dann mit unseren juristischen Ressourcen die ausgewerteten Dokumente bewerten und gegebenenfalls mit Vertragspartnern nachverhandeln.

LTB: Was ist das Besondere an CLARIUS.LEGAL, wo haben Sie Vorteile gegenüber anderen Anbietern?

Berger: Uns zeichnen besonders unsere Flexibilität und Dynamik aus: Wir stellen unseren Mandanten nicht Personal, sondern Ressourcen bereit. Wir sind reguliert und versichert wie eine Rechtsanwaltskanzlei, aber – anders als herkömmliche Kanzleien – orientieren wir uns an der Arbeitsweise unserer Mandanten. Wir arbeiten wie eine Rechtsabteilung, sind dabei kosteneffizient und schaffen durch unser Ressourcenmodell, bei dem wir unseren Mandaten nicht einzelne Mitarbeiter, sondern virtuelle Teams überlassen, unterbrechungsfreien Support.

LTB: Welchen Risiken ist das Geschäftsmodell von CLARIUS.LEGAL ausgesetzt? Wie lässt sich diesen begegnen?

Berger: Ehrlich gesagt habe ich als Anwalt noch nie so ein stabiles Geschäft gehabt, wie jetzt mit CLARIUS.LEGAL. Wir konnten in den letzten Jahren auch alle einmal begonnenen Mandate weiterführen und ausbauen. Da wir auch einige sehr große Mandate haben, die bei uns – gerechnet auf unsere Größe – viele Ressourcen nachfragen, haben wir natürlich ein gewisses Klumpenrisiko. Aber das ist eigentlich ein Luxusproblem.

LTB: Produkte/Dienstleistungen kommen selten in ihrer Endfassung auf den Markt. Konnten Sie Erfahrungen aus früheren Entwicklungsstufen nutzen, um ihrer Services weiterzuentwickeln und zu verfeinern?

Berger: Bei unseren Legal Tech-Projekten hatten wir bisher stets ein erstes, sehr individuelles Projekt, bei dem wir mit unserem Technologie-Partner MORESOPHY gemeinsam eine Lösung für unsere Mandanten entwickelt haben. Leider lässt sich das sehr selten etwa 1:1 in skalierbare Produkte übertragen, gerade nicht im juristischen Umfeld. Aber natürlich haben wir stets auf den gemachten Erfahrungen bei der Produktentwicklung aufsetzen können.

LTB: Welche Ziele möchten Sie mit CLARIUS.LEGAL mittelfristig erreichen? Sind bereits weitere Einsatzgebiete in Planung?

Berger: Derzeit erörtert CLARIUS.LEGAL Möglichkeiten und Potentiale im Bereich der Dokumentenanalyse. Da laut einer Wolters Kluwer-Studie 60 % der Rechtsabteilungen planen, in Zukunft mit teilautomatisierten Lösungen zu arbeiten, wollen wir in genau diesem Bereich ansetzen.

LTB: Zum Abschluss noch die Bitte um eine allgemeine Einschätzung zur Situation der Anwaltschaft: Legal Tech hat den Rechtsmarkt – vorsichtig ausgedrückt – in Bewegung versetzt. Gerade die großen Sozietäten investieren massiv in die Entwicklung und den Einsatz von Legal Tech. Wie bewerten Sie die Situation der kleineren und mittleren Kanzleien – wie groß ist die Bereitschaft das Thema offensiv/konstruktiv anzugehen und umzusetzen?

Berger: Auch kleine und mittlere Kanzleien haben durch die Entwicklungen im Bereich Legal Tech eine große Chance, sich zu etablieren. Gerade bei einer Spezialisierung der kleineren Kanzlei auf einen thematischen Schwerpunkt bietet sich die Investition in Legal Tech an.

Natürlich sind die Budgets nicht so groß wie die der großen Sozietäten, so dass kleinere Kanzleien eher auf Kooperationen mit anderen Dienstleistern setzen, statt ihre Projekte eigenständig umzusetzen. Diese Herangehensweise hat allerdings große Vorteile, denn in der Zusammenarbeit können interessante Synergien zwischen dem Rechtsmarkt und Software- und anderen Technologieentwicklern gefunden werden.

LTB: Herr Dr. Berger, vielen Dank für das Gespräch!

Berger: Vielen Dank Ihnen.